Bei erfolgreicher Ablegung einer Modulprüfung in Modul II (Gerontopsychiatrie) oder Modul III (Interventionsgerontologie) und einer Mindestteilnahme von 80% des Weiterbildungsprogramms kann ein CAS-Zertifikat (CAS=Certificate of Advanced Studies) erstellt werden. Dies gilt ebenso bei der Anmeldung und Teilnahme an Modul II oder Modul III des Kontaktstudiums.
Bei Nichtanfertigung der Modulprüfungen oder Nichtbestehen, aber einer Mindestteilnahme von 80 % des Weiterbildungsprogramms wird eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung ausgestellt.